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Beifahrer:
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geb. am
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ADAC
Kennzeichen
Leistung in KW

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Anmerkungen und Mediadaten für den Streckensprecher

Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer

(Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer)

Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.

Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.

Die Teilnehmer versichern, dass

- die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,

- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind,

- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,

- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und

- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.

Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass Sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile) mit Anhängen, dem CIK Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADACode), den einschlägigen DMSB-Reglements, den allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.

Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass

- sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,

- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,

- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind.

Protest und Berufungsvollmacht

Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.

Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.

Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,

- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,

- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,

- dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,

- dem Promotor/Serienorganisator,

- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, welche mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

- den Straßenbaulastträgern und

- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, welche auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, Sportkommissar, lt. Rallyearzt, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherung-Schadensbüro.

Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus.

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen

Hiermit willige ich ein, dass im Rahmen der 14. Niederelbe Classics am 15.07.2023 angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf der Internetseite des Vereins (und gegebenenfalls seinen übergeordneten Verbänden) oder weiteren Publikationsmöglichkeiten (Flyer, Jahresbericht etc.) zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Weiterleitung an Dritte (außer ggf. der Dachorganisation des Vereins) ist unzulässig.